Nicht für alle Fachbereiche in der Pflege sind Transfusionen alltäglich. Umso wichtiger ist es, dass Pflegekräfte die korrekten Abläufe kennen und sich mit den entsprechenden Richtlinien und Gesetzen vertraut machen, um auch in Notfällen und unter Zeitdruck sorgfältig und fachlich korrekt zu arbeiten. Nur so kann die Patientensicherheit gewährleistet werden. In diesem Beitrag findest Du wichtige Informationen rund um das Thema Transfusionen, eine Auflistung pflegespezifischer Aufgaben und Anzeichen für Transfusionsreaktionen.
Die Basics: Blutgruppen, Rhesusfaktor und Kompatibilität
Für die Verabreichung des richtigen Blutproduktes müssen zahlreiche Analysen durchgeführt werden. Ausschlaggebend sind Blutgruppe und Rhesusfaktor. Stimmen diese beiden Faktoren nicht mit dem verabreichten Blutprodukt überein, kann das den Tod des Patienten bzw. der Patientin zur Folge haben.
Die Blutgruppen A, B, AB, 0 unterscheiden sich durch die auf der Erythrozytenmembran lokalisierten Antigene und die im Blutplasma vorhandenen Antikörper. Die Antigene sind angeboren. Die Antikörper hingegen funktionieren als Abwehrmechanismen gegen „fremde“ Blutgruppeneigenschaften. Würde eine Person mit der Blutgruppe B ein Blutprodukt mit der Blutgruppe A transfundiert bekommen, käme es zu einer Antigen-Antikörper-Reaktion und das Blut würde verklumpen.
Ob Blutgruppen kompatibel miteinander sind, ist auch vom Rhesusfaktor abhängig. Haben EmpfängerInnen einen negativen Rhesusfaktor, dürfen sie nur Blut von Rhesus-negativen SpenderInnen erhalten. Rhesus-positive PatientInnen hingegen dürfen sowohl Blut von Rhesus-positiven als auch Rhesus-negativen SpenderInnen erhalten.[1]
Empfänger Blutgruppe | Kompatible Transfusion |
A | A oder 0 |
B | B oder 0 |
AB | AB, A, B oder 0 |
0 | 0 |
Gesetzliche Regelungen
Wird Fremdblut benötigt, stehen eine Vielzahl von Blutprodukten zur Auswahl, die sich nach der Herstellung und Zusammensetzung unterscheiden. Zwei Gesetze regeln dabei die Handhabung, Vorbereitung und Durchführung einer Transfusion. Zum einen regelt das Arzneimittelgesetz die Prozesse und Qualitätsstrukturen der Herstellung und Verabreichung. Zum anderen bestimmt das Transfusionsgesetz Richtlinien und Regelungen zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen sowie zur Anwendung von Blutprodukten.
Die Bundesärztekammer hat zudem Querschnittsrichtlinien erlassen, die verpflichtend sowohl für das Pflegepersonal als auch für das ärztliche Personal sind. So werden die Vorbereitung und das Anlegen einer Transfusion als eine nicht zu delegierende ärztliche Aufgabe definiert – dazu gehört auch der Bedside-Test.
Hierbei bestimmen die verantwortlichen ÄrztInnen kurz vor der Transfusion die Blutgruppe des Patienten bzw. der Patientin und überprüfen die Übereinstimmung mit der Blutgruppe der Blutkonserve. In eine spezielle Medtrokarte werden wenige Milliliter des Patientenblutes eingespritzt. Bei Übereinstimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors verklumpt das Blut in den Feldern. Verklumpt das Blut beispielsweise in dem Feld Anti-A, hat der Patient bzw. die Patientin die Blutgruppe A. Stimmen die Daten mit denen der Blutkonserve überein, kann transfundiert werden.
Wofür die Pflege zuständig ist und wofür nicht
Die Vorbereitung der Transfusion ist ärztliche Aufgabe: Dazu gehört die Kontrolle der Patientendaten mit den Daten der Konserve, der Blutgruppenbestimmung durch den Bedside-Test, die Kontrolle der Konserve auf Unversehrtheit und auch die erste Überwachung der PatientInnen. In den ersten fünf bis zehn Minuten überwacht das verantwortliche ärztliche Personal die PatientInnen; danach kann diese Tätigkeit auf geschultes Personal delegiert werden. Müssen weitere Konserven transfundiert werden, muss jede einzelne persönlich vom ärztlichen Personal gestartet werden.
Das Pflegepersonal konzentriert sich primär auf die Überwachung der PatientInnen, um Komplikationen bei der Transfusion zu vermeiden. Engmaschige Beobachtungsintervalle von mindestens 20 Minuten sind einzuhalten, um Reaktionen frühzeitig zu erkennen.
- Kontrolle des Allgemeinzustands: Ermittlung von Wohlbefinden, Schmerzen, Übelkeit
- Kontrolle der Vitalzeichen: Herzfrequenz, Blutdruck, Atmung, Bewusstsein, Körpertemperatur
- Kontrolle der Haut: Eine Unverträglichkeitsreaktion wird häufig von einem Flush begleitet, der vor allem durch eine Rötung im Gesicht und am Körperstamm sichtbar wird
- Kontrolle der Fließgeschwindigkeit der Transfusion
- Kontrolle des Urins, um eine Hämaturie schnellstmöglich zu erkennen
Beobachtest Du unerwünschte Reaktionen, muss die Transfusion sofort unterbrochen werden. Wichtig: Belasse den Zugang und informiere den bzw. die zuständige ÄrztIn. Die Konserve muss für die spätere Überprüfung im Labor sichergestellt werden.
Das können Anzeichen von Transfusionsreaktionen sein:
- Vegetative Unruhe, Schweißausbruch
- Schüttelfrost, erhöhte Temperatur
- Atemnot
- Juckreiz, Gesichtsrötung
- Schwindelgefühl, Übelkeit, Erbrechen
- Kopf-, Rückenschmerzen
- Blutdruckabfall, Tachykardie
- Kollaps, Schock
- Hämaturie
Praxiswissen: Die wichtigsten Blutprodukte im Überblick
Blutprodukt | Herstellung | Lagerung | Indikationen |
Erythrozytenkonzentrat (EK) | Leukozyten werden abfiltriert
➔ Minimierung der Gefahr einer Immunisierung gegen leukozytäre Antikörper ➔ Reduktion der Übertagung von intrazellulären Viren |
35 Tage bei +2 – +4°C im erschütterungsfreien Kühlschrank mit Temperaturregistrierung
Verbrauch innerhalb von 6 Stunden nach Öffnung |
Akute Blutverluste durch Trauma oder OP
Anämie |
Thrombozytenkonzentrat (TK) | Gewonnen aus einem Pool von unterschiedlichen SpenderInnen
➔ Blut wird filtriert und zentrifugiert |
Bis zu 5 Tage in geschlossenen Abnahmesystemen
Bei 20 – 24°C Muss durch spezielle Rotatoren in Bewegung gehalten werden |
Chronische Thrombozytopenie
Akute Störung der Thrombozytenbildung Erhöhter Thrombozytenumsatz, z. B. bei akuter Blutung |
Gefrorenes Frischplasma (FFP) | Besteht aus Einzelspenden
➔ Bei der Herstellung von Ery-Konzentraten werden alle zellulären Anteile entfernt, unmittelbar danach wird das Plasma schockgefroren |
1 Jahr bei -30 °C bis -40 °C
>2 Jahre bei -40 °C und mehr |
Gerinnungsstörungen
Anhaltender Blutverlust Quickwert <50 % Angeborener Mangel an Gerinnungsfaktoren (V und XI) |
Abläufe kennen – Fehltransfusionen vermeiden
Verwechslungen durch nicht richtlinienkonformes Arbeiten, unklare Zuständigkeiten oder nicht wahrgenommene Verantwortung kann Patientenleben gefährden. Für Pflegekräfte ist es wichtig, die eigenen berufsgruppenspezifischen Rechte und Pflichten zu kennen. Auch, um sich im Zweifel vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen. Gerade wegen des hohen Sterberisikos ist eine Transfusion begleitet von vielen Regulierungen und Dokumentationspflichten. Das Vermeiden von Fehlern und somit einer potenziellen Patientenschädigung ist eine Aufgabe des medizinisch-pflegerischen Personals, bei der jeder die korrekten Abläufe und seine spezifischen Aufgaben kennen muss.