Grundsätzlich zahlen wir kein Festgehalt, sondern einen Stundenlohn. Sollten wir mal keinen Einsatz für Dich haben und solltest du deswegen nicht auf Deine Stunden kommen, zahlen wir Dir trotzdem Deinen Stundenlohn für Deine sog. Garantiezeit, damit Du mit einem entsprechenden Lohn planen kannst.
Wenn Du eine AU vorlegst, wirst du für die Zeit Deiner Krankschreibung auf Basis Deines durchschnittlichen Lohns der letzten 3 Monate bezahlt.
Unsere Mitarbeitenden sind nicht im öffentlichen Dienst angestellt, da wir ein privates Familienunternehmen sind. Dennoch halten wir uns an geltende Tarifverträge und weichen von diesen zu Gunsten der bei uns angestellten Pflegekräfte ab.
Blablabla!
Nein, bitte keine Tiere im Firmenwagen transportieren.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich. Bei Fragen wende Dich bitte an den Fuhrpark.
Ja, Ehe- oder LebenspartnerInnen dürfen den Wagen ebenfalls fahren. Aus rechtlichen Gründen muss dies jedoch VORHER dem Fuhrparkmanagement mitgeteilt werden.
Zum Ende des Monats zahlen wir den Grundlohn, der restliche Lohn wird nach Berechnung der weiteren Zulagen zur Mitte des darauffolgenden Monats überwiesen.
Schichtbeginn und -ende richten sich immer nach der jeweiligen Einrichtung, in der Du eingesetzt wirst. Daher kann diese Frage leider nicht pauschal beantwortet werden. Eine reguläre Schicht entspricht bei uns 7 Arbeitsstunden. Ob und wie viele Dienste mit entsprechendem Schichtbeginn gerade für Dich verfügbar sind, kannst Du natürlich gerne jederzeit in Deiner Niederlassung erfragen.
Das Alter spielt bei uns keine Rolle. Auch eine Ausbildung ist nicht zwingend notwendig. Unsere wichtigste Voraussetzung ist Erfahrung in Form eines mindestens 6-wöchigen Praktikums in der stationären Pflege. Wenn Du diese vorweisen kannst, können wir Dich als PflegehelferIn einstellen.
In einigen Fällen gibt es tatsächlich Unterschiede bei den Stundenlöhnen in den jeweiligen Niederlassungen. Wir versuchen hier die höheren Lebenshaltungskosten in einigen Städten und Regionen zu berücksichtigen, um den dortigen Mitarbeitenden ebenfalls eine attraktive Vergütung bieten zu können.
Ja, das ist möglich. Du bist jedoch eigenverantwortlich für das Laden zuständig. Das heißt, Du erhältst von uns eine gesetzlich festgelegte Summe und musst Dich selbst um das Aufladen kümmern. Am ehesten bietet sich hier eine Lademöglichkeit auf einem eigenen Parkplatz an. Zusätzlich profitierst Du von einer sehr geringen Versteuerung.
Die Stundenlöhne geben wir immer in brutto da, da sich die Nettobezüge nach Steuerklassen, Anzahl der Kinder und weiteren Faktoren richten, die uns bei BewerberInnen und InteressentInnen natürlich noch nicht direkt vorliegen. Gerne rechnen unsere BewerbermanagerInnen mit Dir gemeinsam Deinen möglichen Lohn durch. Mit einem Online-Brutto-Netto-Rechner hast Du die Möglichkeit, Dein ungefähres Netto-Einkommen auch selbst einzuschätzen: www.nettolohn.de.
Du darfst natürlich auch während der Probezeit Urlaub nehmen. Wünschenswert ist, dass Du nur so viele Tage in Anspruch nimmst, wie Du bereits erarbeitet hast. Aber im Zweifelsfall finden wir sicher auch eine andere Lösung.
Selbstverständlich darfst Du wieder zu uns zurückkommen, wir freuen uns auf Dich! Meld Dich einfach in Deiner ehemaligen Niederlassung, um alle weiteren Details zu besprechen.
Das sollte in der Regel kein Problem sein. Unsere Niederlassungen können ziemlich spontan auf Umplanungen reagieren. Eine Garantie können wir an der Stelle leider nicht aussprechen, da es natürlich immer auch auf die jeweilige Situation ankommt. Wenn sich bei Dir privat spontan etwas geändert hat, was einen Einsatz verhindert, ruf am besten direkt in Deiner zuständigen Niederlassung an.
Die möglichen Einsatzorte hängen von mehreren Faktoren ab. Dabei spielen sowohl die aktuelle Auftragslage als auch Deine persönlichen Wünsche eine Rolle. Wir arbeiten mit Krankenhäusern, Seniorenheimen, psychiatrischen Einrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung zusammen.
Ja, wenn man zusätzlich die Behandlungspflege LG1 & LG2 sowie ein praxisbezogenes Praktikum absolviert hat. Ohne diese Zusatzausbildung kann man ebenfalls in der Ambulanten Pflege eingesetzt werden, darf dann aber keine Behandlungspflege machen.
Das ist kein Problem. Ruf einfach in Deiner Niederlassung an und besprich Deine Wünsche mit uns.
Um Dich entsprechend Deiner Wunschtage und Wochenarbeitszeit planen zu können, solltest Du flexibel in den Tagdiensten planbar sein.
Das ist gar kein Problem. Wir haben Einsätze in ganz Deutschland für Dich. Es könnte aber dann sein, dass eine andere Niederlassung zukünftig für Dich zuständig ist. Das heißt aber lediglich, dass Du dann die KollegInnen in der Niederlassung Deiner neuen Umgebung kennenlernst, die dann künftig für Dich die Einsätze planen.
Ausbildungen in den Pflegeberufen können wir leider nicht anbieten, da wir selbst keine Pflegeeinrichtungen betreiben. Allerdings ermöglichen wir jedes Jahr einigen unserer HelferInnen und AssistentInnen die Ausbildung zu Fachkraft.
Umschulungen in den Pflegeberufen können wir leider nicht anbieten, da wir selbst keine Pflegeeinrichtungen betreiben. Wenn möglich, unterstützen wir Dich aber so gut es geht bei Deiner Umschulung.
Die Tankkarte hat grundsätzlich ein monatliches Guthaben von 150 €. In Einzelfällen kann dies auch erhöht werden. Wende Dich dazu gerne an deine Niederlassung.
Wenn du mindestens sechs Wochen Arbeitserfahrung in der stationären Pflege vorweisen kannst (zum Beispiel durch ein Praktikum oder eine vorherige Anstellung), können wir dich als PflegehelferIn einstellen.
Wir versuchen, die Wochenenddienste pro Monat unter allen Mitarbeitenden gerecht aufzuteilen. Deswegen sollte nach Möglichkeit jede Pflegekraft Dienste an zwei Wochenenden pro Monat übernehmen. Sollte dies bei Dir nicht gehen, sprich uns darauf an. Gemeinsam können wir bestimmt eine Lösung finden.
Deine Schichten bzw. Dienstzeiten kannst du individuell mit Deiner Niederlassung besprechen. Wir versuchen, Deine Wünsche hinsichtlich der Gestaltung Deines Dienstplans so gut es geht zu berücksichtigen, und haben bisher immer eine Lösung gefunden. Am besten besprichst Du Deine möglichen Einsatzzeiten auch schon konkret beim Einstellungsgespräch.
Das ist kein Problem. Die meisten Einrichtungen sind mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Deine Einsatzorte liegen meist in einem Radius von circa 30 km um Deinen Wohnort. Dabei gibt es in größeren Städten logischerweise meist eine größere Auswahl an möglichen Einsatzorten als auf dem Land, sodass es hier bei der Planung Deiner Einsätze auch mehr Spielraum gibt. Hiervon abgesehen gehen wir natürlich gerne auf Deine speziellen Vorlieben ein und finden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch den Einsatzort, der am besten zu Dir passt.
Ja. Die Berufserfahrung, die Du während Deiner Ausbildung in der stationären Pflege gesammelt hast, reicht völlig aus. Interesse geweckt? Bewirb Dich jetzt!
Praktika in den Pflegeberufen können wir leider nicht anbieten, da wir selbst keine Pflegeeinrichtungen betreiben. Unser Tipp: Du kannst du problemlos in einer Einrichtung Deiner Wahl nach einem entsprechenden Praktikum fragen. Helfende Hände werden praktisch überall gesucht.
Du kannst uns gerne spontan zu unseren Bürozeiten werktags zwischen 8:00 und 17:00 Uhr (freitags bis 15:00 Uhr) besuchen. In dringenden Fällen ist es eventuell sogar besser, wenn wir uns direkt um Dein Anliegen kümmern können. Aber auch, wenn Du uns einfach nur auf eine Tasse Kaffee besuchen möchtest, stehen Dir unsere Türen stets offen. Wir freuen uns schon auf Deinen Besuch! Samstags, sonntags und an Feiertagen haben wir in dringenden Fällen von 8 bis 15 Uhr eine Notfall-Hotline besetzt. Diese erreichst du ganz einfach, indem du die normale Büronummer Deiner Niederlassung anrufst.
Unser Fuhrpark umfasst eine Reihe an Modellen und Fahrzeugkategorien. Gerne kannst Du Deine Wunschkategorie mit Deiner Niederlassung oder dem Fuhrparkmanagement besprechen. Es kann jedoch vorkommen, dass bestimmte Modelle nicht verfügbar sind – es gibt also keine Garantie.
Sobald Du Dich bei uns beworben hast und wir uns kennengelernt haben, kannst Du zum 01. oder zum 15. eines Monats bei uns anfangen. Falls Du Dir einen alternativen Eintrittstermin wünschst, sprich es gerne an.
Du kannst bei uns immer mitbestimmen, in welchen Einrichtungen Du Einsätze übernimmst.
Wir bemühen wir uns stets, für Dich gut erreichbare Einrichtungen zu finden bzw. kümmern uns um eine gute Erreichbarkeit Deines Einsatzortes. Wir bieten Dir dabei Einsätze in einem Umkreis Deines Wohnortes von rund 30 km an, entscheiden dabei aber nichts über Deinen Kopf hinweg.
Generell geben wir uns größte Mühe, die Erreichbarkeit im Rahmen der Einsatzplanung so sinnvoll und reibungslos wie möglich zu gestalten. Die Übernahme von Taxikosten besprich bitte vorher mit Deiner Niederlassung.
Derzeit ist die Nachfrage an geringfügig Beschäftigten sehr gering, weshalb wir aktuell nur Teil- und Vollzeitstellen anbieten.
Die Nachfrage an PDLs wird immer größer. Es ist daher möglich, über uns als PDL überlassen oder aber als Fachkraft eingesetzt zu werden. Die PDL-Einsätze sind meistens Interims.
Nein. Ein Wechsel der Niederlassungen, bspw. aufgrund eines Umzugs, hat keinerlei Auswirkungen auf die Dauer Deiner Probezeit.
Die Auszahlung des zusätzlichen Urlaubsgeldes erfolgt mit der Abrechnung für den Monat Juni eines jeden Jahres.
Die Auszahlung des Weihnachtsgeldes erfolgt mit der Abrechnung für den Monat November eines jeden Jahres.
Die unterschiedlich farbigen Kassacks haben rein optische Gründe und sagen in keiner Weise etwas über Berufsgruppen, Wertschätzung oder Verdienstmöglichkeiten aus. Blaue, rosa und pinke Kasacks gibt es übrigens als Geschenk zu Deinem Geburtstag.
Firmenwagen werden generell nach der 1 %-Regelung sowie einer Entgeltumwandlung abgerechnet, sodass Du von Steuervorteilen profitierst. Ein durchschnittliches Auto kostet Dich insgesamt ca. 250€ im Monat. Das beinhaltet nahezu ALLE Kosten (Miete/Leasing, 150 € Tankkarte, Versicherung, Schäden, Überführungskosten etc.).
Bei uns bekommst du folgende Zuschläge: 100 % an Feiertagen (steuerfrei), 50 % an Sonntagen (steuerfrei), 25 % nachts (steuerfrei) und 25 % an Samstagen (versteuert).
Examinierten Fachkräften, die in Vollzeit arbeiten, stellen wir nach bestandener Probezeit einen Firmenwagen (inklusive Tankkarte) für den Dienst- und Privatgebrauch zur Verfügung. Sofern es in Deinem Fall aber Probleme mit der Erreichbarkeit Deines Einsatzortes gibt, finden wir eine Lösung dafür.
Bei der Berechnung deiner monatlichen Arbeitszeit musst Du auch die Feiertage mitberücksichtigen, die ggf. unter der Woche liegen; auch, wenn Du an den Feiertagen nicht arbeiten musst. Eine Vollzeitstelle entspricht 35 Stunden bei 5 Arbeitstagen pro Woche. Bei einer 75 %-Teilzeitstelle wären dies dann 26,25 Stunden pro Woche. Diese könnten dann bspw. in 3x 7-Stundenschichten und eine 5,25-Stundenschicht eingeteilt werden.
Urlaub kannst Du bei uns problemlos spontan einreichen oder aber auch im Voraus planen. Über unsere App lässt sich Deine Urlaubsplanung ganz unkompliziert an uns übermitteln.
Das ist eigentlich relativ einfach: In unserem Familienunternehmen bist Du fest angestellt und wirst dann in den verschiedensten Einrichtungen eingesetzt. Das können Altenheime, Krankenhäuser, Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung oder Psychiatrien sein. Je nachdem, was Dir gefällt.
Wir haben eine Notfallhotline, die samstags, sonntags und an Feiertagen von 8 bis 15 Uhr besetzt ist. Du wirst zu ihr weitergeleitet, indem Du einfach die normale Büronummer Deiner Niederlassung wählst.
Die Einsatzdauer ist dabei unterschiedlich. Mal bleibst Du in einer Einrichtung für ein paar Tage, mal für ein paar Wochen oder sogar für mehrere Monate. Die Höchstüberlassungsdauer beträgt 18 Monate.
Sobald uns eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft mitteilt, erhält sie ein Beschäftigungsverbot. Während des Beschäftigungsverbots bekommt sie den Durchschnittslohn der letzten 3 Monate vor Schwangerschaftseintritt gezahlt. Während des Mutterschutzes zahlen wir den Mutterschutzlohn abzüglich 13 € pro Tag, da diese Summe von der Krankenkasse übernommen wird. Elternzeit darf im Anschluss selbstverständlich auch genommen werden.
Das Urlaubsgeld ist im IGZ-Tarifvertrag geregelt und steigt mit der Betriebszugehörigkeit. Aktuelle Angaben dazu findest Du auf der Seite zur IG Zeitarbeit.
Das Weihnachtsgeld ist im IGZ-Tarifvertrag geregelt und steigt mit der Betriebszugehörigkeit. Aktuelle Angaben dazu findest Du auf der Seite zur IG Zeitarbeit.
Das ist ganz unterschiedlich und hängt unter anderem von Deiner Wochenstundenzahl ab. Eine Vollzeitstelle mit 35 Stunden pro Woche entspricht bei uns zum Beispiel 5 Diensten à 7 Stunden.
All unsere Mitarbeitenden haben – unabhängig von ihrer Qualifikation – einen Anspruch auf 30 Urlaubstage.
Mitarbeitende ohne Firmenwagen erhalten entweder Fahrtgeld oder bekommen ein Monatsticket für den ÖPNV zur Verfügung gestellt.
Wenn wir mal keinen Einsatz für Dich haben sollten und Du deswegen nicht auf Deine Wochenarbeitszeit kommst, zahlen wir Dir trotzdem Deinen regulären Stundenlohn (Garantie- und Wartezeit). Solltest Du aus familiären oder anderen Gründen Deine Wochenstundenzahl dauerhaft nicht erreichen können, kann die Wochenstundenzahl nach Rücksprache mit Deiner Niederlassung auch angepasst werden. In beiden Fällen versuchen wir, Dir so gut es geht zu helfen.
Wir haben Verständnis dafür, dass man aufgrund des höheren Stresses gerne eine Weile oder dauerhaft weniger Verantwortung auf der Arbeit übernehmen möchte. Wenn Du trotz höherer Qualifikation als PflegehelferIn arbeiten möchtest, zahlen wir Dir allerdings den entsprechenden Lohn für die tatsächlich von Dir ausgeführte Tätigkeit.
Die Anzahl der wunschfreien Tage richtet sich immer nach dem jeweiligen Monat, unabhängig von Deiner persönlichen Wochenarbeitszeit. Bei einem Monat mit 21 Tagen und 21 Werktagen (Montag bis Freitag), müsstest Du im entsprechenden Monat auch 21 Tage arbeiten und hättest 10 Tage frei. Deine wunschfreien Tage kannst Du natürlich auch am Stück nehmen.
Unterschiedliche Stundenlöhne ergeben sich unter anderem dadurch, dass wir in Regionen mit höheren Lebenshaltungskosten entsprechend höhere Löhne zahlen. Zudem richtet sich Dein Lohn stets nach der von Dir ausgeübten Tätigkeit. Wenn Du beispielsweise trotz Fachqualifikation als PflegehelferIn arbeiten möchtest, erhältst Du von uns entsprechende Einsätze und wirst auch entsprechend vergütet.
Gerne beteiligen wir uns an den Kosten für die Fortbildungen ab einem Jahr Firmenzugehörigkeit. Schick uns einfach ein Angebot für eine Fortbildung zu und wir besprechen die Umsetzungsmöglichkeiten und Freigabe.
Du hast Fragen zu deinem Job bei felten? Egal ob es um Abrechnung, Überstunden, Urlaub, Dienstwagen oder alles andere geht – hier beantworten wir dir die meistgestellten Fragen. Deine Antwort ist noch nicht dabei? Dann melde dich einfach in der Niederlassung, dort hilft man dir gerne weiter.
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